Übersicht AVGS-Produkte
Förderungsmöglichkeiten:
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter fördert das Coaching zu 100% über einen Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS). Mit einem AVGS-Gutschein ist die Leistung für Sie kostenlos.
Der AVGS kann über die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beantragt werden. Sie ist ein individuelles Förderangebot. Die Leistung kann von gemeldeten Arbeitssuchenden (Kund/innen mit befristeten Verträgen, Kund/innen im Kündigungsverfahren, Hochschulabsolvent/innen kurz vor dem Abschluss, Kund/innen die den Wiedereinstieg planen, Kund/innen, die sich beruflich neu orientieren wollen usw.) oder gemeldeten Arbeitslosen (mit oder ohne Leistungen nach SGB II und III) beantragt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs